Da Bier nach dem deutschen Reinheitsgebot nur aus Wasser, Malz, Hopfen und Hefe hergestellt werden darf, fällt es unter das Lebensmittel - Hygiene Gesetz.
Die folgenden Bilder sind im Hause und mit freundlicher Genehmigung des
erstellt worden. Vielen Dank!
Die Reinigung des Zapfhahns isttäglichdurch den Betreiber zu veranlassen.
Auch der Getränkelagerraum bzw.Getränkekühlraum ist regelmäßigzu reinigen (HACCP). Die Zapfköpfe müssen vorjedem Faßwechsel mit warmen Wasser gereinigt und anschließend Desinfiziert werden. Die Getränkeleitungen sollen transparent und ohne sichtbare Ablagerungen sein.
Die Reinigungsintervalle der Getränkeleitungen sind in der DIN 6650 geregelt. Die Reinigung sollte wenn möglich, chemisch und mechanisch durchgeführt werden. Dabei ist auch der Zapfhahn gründlichzu reinigen.